zu den in "Wandertermine" aufgeführten
Wanderungen.
Liebe
Wanderfreundinnen, liebe Wanderfreunde, verehrte Gäste,
auch auf diesen
Seiten möchten wir Ihnen wieder vorstellen, welche Wanderungen und
Veranstaltungen die Wanderführer/-innen Ihnen in den nächsten
Monaten anbieten. Getreu dem bekannten Motto „es gibt kein
schlechtes Wetter, sondern nur die falsche Kleidung“, sollten
Sie mit gutem und festem Schuhwerk sowie mit wetterfester
Kleidung ausgerüstet sein.
Bei
extremer Wetterlage behalten wir uns aus Sicherheitsgründen eine
Absage vor.
Wir möchten Sie
jedoch bitten, einige Hinweise zu beachten. So ist die
„Wanderordnung des SGV“ für alle Veranstaltungen und für alle
Teilnehmer/-innen bindend. Wir bitten Sie außerdem um
Verständnis, dass weder Abteilung noch Wanderführer/-in
irgendeine Haftung für eventuelle Sach- bzw. Körperschäden
übernehmen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt für die
Teilnehmer somit auf eigene Gefahr.
Gleichzeitig
ist vom Hauptverein eine „Wanderverein-Verbundversicherung“
abgeschlossen worden, durch die Sie als Mitglied des SGV im
Rahmen der Versicherungsleistungen gegen Haftpflichtfälle und
Unfälle versichert sind.
Bitte beachten
Sie, dass den Weisungen des Wanderführers / der Wanderführerin
in jedem Fall zu folgen ist.
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Lange bevor Sie ein neues Heft in der Händen halten
und auf unseren Internetseiten sich informieren können, müssen die
Wanderführerinnen und die Wanderführer ihre Vorschläge der
Redaktion einreichen.
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Es liegt daher in der Natur der Sache,
dass die technischen Daten immer nur dem bei Drucklegung
bekanntem Stand entsprechen. Fahrplan- oder Preisänderungen sind
daher nicht ausgeschlossen. Wir möchten Sie daher bitten,
Verständnis für kurzfristige Änderungen zu haben. Darüber hinaus
sind die Fahrpreisangaben immer nur cirka Angaben, die
entsprechend der angenommenen Teilnehmerzahl geschätzt werden,
die exakte Abrechnung kann immer nur am Wandertag erfolgen.
Der Text zum Wanderweg, den wir im Gebirgsboten und auf den
Internetseiten veröffentlichen,
soll Ihnen die Entscheidung für eine Teilnahme erleichtern. An
Hand des Kartenmaterials wird der Wanderweg beschrieben und
bewertet. Abweichungen in der Wegführung, die, bedingt durch
veränderte Wegzeichnungen erforderlich werden, sind immer
gegeben, sie können dadurch den Inhalt der geplanten
Wegbeschreibung erheblich beeinflussen.
Beachten Sie bitte außerdem die
Hinweise auf den „Anmeldetermin“.
Wie Sie wissen,
bietet Ihnen die Abteilung Hörde des SGV seit langem einen
besonderen Service an. Dieser Service richtet sich vor allem an
diejenigen Teilnehmer, die nicht über ein eigenes Fahrzeug
verfügen und soll Ihnen die Teilnahme an den im
„Gebirgsboten und Internetseiten" aufgeführten Wanderungen so leicht und
angenehm wie möglich machen.
Deshalb
organisieren die auf diesen Seiten aufgeführten Wanderführer/-innen für
Sie die Anreise zu den Wanderungen entweder mittels einer
Mitfahrgelegenheit mit einem anderen Teilnehmer oder indem sie
Ihnen die jeweils kostengünstigsten Fahrkarten des ÖPNV
beschaffen.
Um die
Organisation so unkompliziert wie möglich zu gestalten, bitten
wir Sie jedoch um Ihre Unterstützung.
Da es in der Vergangenheit
gelegentlich zu größeren Verschmutzungen des Fahrzeuginneren
gekommen ist, bringen Sie bitte als Mitfahrer immer ein Paar
Ersatzschuhe mit. Der Fahrzeugbesitzer wird es Ihnen –
insbesondere bei schlechtem Wetter – danken. Bitte denken Sie
auch daran, Ihren Anteil an den Fahrtkosten zu entrichten. Die
Beteiligung umfasst einen Grundbetrag in Höhe von € 1,50 sowie
eine Pauschale von € 0,06 je Kilometer und ist von jedem
Mitfahrer zu entrichten. Dabei sind die Fahrer selbst natürlich
ausgenommen, (die anteiligen Kosten des Fahrers wurden bei der
Festsetzung der Pauschale berücksichtigt). Der Gesamtbetrag
wird, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Mitfahrer, auf
alle Fahrzeuge gleichmäßig verteilt.
Falls Sie mit
dem ÖPNV anreisen, benötigen wir von Ihnen bei der Anmeldung zur
Wanderung die Information, ob Sie im Besitz eines gültigen
Tickets 2000 (Mitfahrgelegenheit für eine 2. Person)
sind. Nur dann sind wir in der Lage, Ihnen die günstigsten
Konditionen für die Fahrt zu verschaffen. Ankauf und Entwertung
der Fahrscheine übernimmt für Sie der Wanderführer/-in, so dass
Sie sich ganz auf den bevorstehenden Tag konzentrieren können.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt analog zu den PKW-Kosten, so
dass jeder Mitfahrer – bis auf den Ticketbesitzer – die Kosten
zu gleichen Teilen trägt. Beim Übergang zu anderen
Verkehrsgesellschaften gilt der Fahrpreis vom Ausgangspunkt in
Hörde.
Wir danken
Ihnen für die Unterstützung und wünschen Ihnen auch künftig viel
Freude bei unseren Wanderungen.
„Frisch Auf“
Der Wanderwart
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Abkürzungen im Kalendarium:
- KW = Kurzwanderung bis 3 Std.
- KW(S) =Kurzwanderung ca. 1 Std. (leichte
Wanderung)
- MTW = Mehrtageswanderung
(Ferienwanderungen)
- TW = Tageswanderung
- BV = Bezirksveranstaltung
- KW(S) = Kurzwanderung ca. 1 Std. (leichte
Wanderung)
- AA = Abteilungsabend
- U+N = Umwelt- u. Naturschutz ( Begehung
Pferdebachtal)

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