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zu den in "Wandertermine" aufgeführten Wanderungen.

 Liebe Wanderfreundinnen, liebe Wanderfreunde, verehrte Gäste,

auch auf diesen Seiten möchten wir Ihnen wieder vorstellen, welche Wanderungen und Veranstaltungen die Wanderführer/-innen Ihnen in den nächsten Monaten anbieten. Getreu dem bekannten Motto „es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur die falsche Kleidung“, sollten Sie mit gutem und festem Schuhwerk sowie mit wetterfester Kleidung ausgerüstet sein.

Bei extremer Wetterlage behalten wir uns aus Sicherheitsgründen eine Absage vor.

Wir möchten Sie jedoch bitten, einige Hinweise zu beachten. So ist die „Wanderordnung des SGV“ für alle Veranstaltungen und für alle Teilnehmer/-innen bindend. Wir bitten Sie außerdem um Verständnis, dass weder Abteilung noch Wanderführer/-in irgendeine Haftung für eventuelle Sach- bzw. Körperschäden übernehmen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt für die Teilnehmer somit auf eigene Gefahr.

Gleichzeitig ist vom Hauptverein eine „Wanderverein-Verbundversicherung“ abgeschlossen worden, durch die Sie als Mitglied des SGV im Rahmen der Versicherungsleistungen gegen Haftpflichtfälle und Unfälle versichert sind.

Bitte beachten Sie, dass den Weisungen des Wanderführers / der Wanderführerin in jedem Fall zu folgen ist.

Lange bevor Sie ein neues Heft in der Händen halten und auf unseren Internetseiten sich informieren können, müssen die Wanderführerinnen und die Wanderführer ihre Vorschläge der Redaktion einreichen.
Es liegt daher in der Natur der Sache, dass die technischen Daten immer nur dem bei Drucklegung bekanntem Stand entsprechen. Fahrplan- oder Preisänderungen sind daher nicht ausgeschlossen. Wir möchten Sie daher bitten, Verständnis für kurzfristige Änderungen zu haben. Darüber hinaus sind die Fahrpreisangaben immer nur cirka Angaben, die entsprechend der angenommenen Teilnehmerzahl geschätzt werden, die exakte Abrechnung kann immer nur am Wandertag erfolgen.

Der Text zum Wanderweg, den wir im Gebirgsboten und auf den Internetseiten veröffentlichen, soll Ihnen die Entscheidung für eine Teilnahme erleichtern. An Hand des Kartenmaterials wird der Wanderweg beschrieben und bewertet. Abweichungen in der Wegführung, die, bedingt durch veränderte Wegzeichnungen erforderlich werden, sind immer gegeben, sie können dadurch den Inhalt der geplanten Wegbeschreibung erheblich beeinflussen.

Beachten Sie bitte außerdem die Hinweise auf den „Anmeldetermin“.

Wie Sie wissen, bietet Ihnen die Abteilung Hörde des SGV seit langem einen besonderen Service an. Dieser Service richtet sich vor allem an diejenigen Teilnehmer, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen und soll Ihnen die Teilnahme an den im „Gebirgsboten und Internetseiten" aufgeführten Wanderungen so leicht und angenehm wie möglich machen.

Deshalb organisieren die auf diesen Seiten aufgeführten Wanderführer/-innen für Sie die Anreise zu den Wanderungen entweder mittels einer Mitfahrgelegenheit mit einem anderen Teilnehmer oder indem sie Ihnen die jeweils kostengünstigsten Fahrkarten des ÖPNV beschaffen.

Um die Organisation so unkompliziert wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie jedoch um Ihre Unterstützung.

Da  es in der Vergangenheit gelegentlich zu größeren Verschmutzungen des Fahrzeuginneren gekommen ist, bringen Sie bitte als Mitfahrer immer ein Paar Ersatzschuhe mit. Der Fahrzeugbesitzer wird es Ihnen – insbesondere bei schlechtem Wetter – danken. Bitte denken Sie auch daran, Ihren Anteil an den Fahrtkosten zu entrichten. Die Beteiligung umfasst einen Grundbetrag in Höhe von € 1,50 sowie eine Pauschale von € 0,06 je Kilometer und ist von jedem Mitfahrer zu entrichten. Dabei sind die Fahrer selbst natürlich ausgenommen, (die anteiligen Kosten des Fahrers wurden bei der Festsetzung der Pauschale berücksichtigt). Der Gesamtbetrag wird, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Mitfahrer, auf alle Fahrzeuge gleichmäßig verteilt. 

Falls Sie mit dem ÖPNV anreisen, benötigen wir von Ihnen bei der Anmeldung zur Wanderung die Information, ob Sie im Besitz eines gültigen Tickets 2000 (Mitfahrgelegenheit für eine 2. Person) sind. Nur dann sind wir in der Lage, Ihnen die günstigsten Konditionen für die Fahrt zu verschaffen. Ankauf und Entwertung der Fahrscheine übernimmt für Sie der Wanderführer/-in, so dass Sie sich ganz auf den bevorstehenden Tag konzentrieren können. Die Aufteilung der Kosten erfolgt analog zu den PKW-Kosten, so dass jeder Mitfahrer – bis auf den Ticketbesitzer – die Kosten zu gleichen Teilen trägt. Beim Übergang zu anderen Verkehrsgesellschaften  gilt der Fahrpreis vom Ausgangspunkt in Hörde.     

Wir danken Ihnen für die Unterstützung und wünschen Ihnen auch künftig viel Freude bei unseren Wanderungen.

„Frisch Auf“

Der Wanderwart

Abkürzungen im Kalendarium:
KW = Kurzwanderung bis 3 Std.
KW(S) =Kurzwanderung ca. 1 Std. (leichte Wanderung)
MTW = Mehrtageswanderung  (Ferienwanderungen)
TW = Tageswanderung
BV = Bezirksveranstaltung
KW(S) = Kurzwanderung ca. 1 Std. (leichte Wanderung)
AA = Abteilungsabend
U+N = Umwelt- u. Naturschutz ( Begehung Pferdebachtal)